Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Margrit Steffen, HOFSTIL Grafik Design (nachfolgend HOFSTIL genannt) und dem Auftraggeber. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrags. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Leistungen werden in kundenspezifischen Offerten festgelegt. Darin wird insbesondere die Art der von HOFSTIL zu erbringenden Leistungen, deren Umfang, Dauer und Vergütung geregelt. Die Kostenschätzungen beziehen sich auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Offertenerstellung. Verrechnet wird effektiv nach Aufwand.
Der Vertragsabschluss kommt durch die mündliche oder schriftliche Akzeptanz der Offerte durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Auftraggeber, die von HOFSTIL angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
2. Auftragsbesprechung
Die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.
3. Leistungen
HOFSTIL erbringt folgende Leistungen im Bereich Grafik Design (Corporate-, Print- und Web-Design):
– Auftragsvorbereitung und Auftragsplanung
– Recherchen, Skizzen, Konzeption und Entwürfe
– Detailgestaltung und Ausführung
– Realisation und Produktionsüberwachung.
Für weitere Leistungen im Bereich Fotografie, Text, Lektorat und Web-Programmierung, arbeitet HOFSTIL mit ausgewählten Spezialisten zusammen.
4. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
HOFSTIL verpflichtet sich, die vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst auszuführen und projektbezogene Informationen vertraulich zu behandeln.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, HOFSTIL alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind (insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken etc.), rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen hat der Auftraggeber zu vertreten.
Der Auftraggeber versichert, dass die Berechtigung zur Verwendung, Bearbeitung, Anpassung und Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.) vorliegt und somit keine Rechte Dritter verletzt werden. HOFSTIL wird von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter befreit.
6. Urheberrecht
Sämtliche, immaterielle und materielle, von HOFSTIL geschaffene Werke und Ideen (Konzepte, Skizzen, Ideen, Entwürfe usw.), sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von HOFSTIL. Ohne Einverständnis von HOFSTIL ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die geschaffenen Werke zu verwenden und / oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen.
7. Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch HOFSTIL geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, bzw. der Offertenstellung. Die von HOFSTIL geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die vereinbarte Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die vorgängige schriftliche Erlaubnis von HOFSTIL einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen.
8. Herausgabe von Daten
Die elektronischen Daten und Originale gehören grundsätzlich HOFSTIL und werden dem Auftraggeber nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.
9. Aufbewahrungspflicht
HOFSTIL bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen, insbesondere die digitalen Daten, für ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf.
10. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten, inkl. Nachdrucke, sind HOFSTIL unaufgefordert 10 einwandfreie Belege zu überlassen. HOFSTIL steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.
11. Zahlungsbestimmungen
Für die von HOFSTIL erbrachten Leistungen schuldet der Auftraggeber eine Vergütung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richtet sich diese nach dem Zeitaufwand. 5 % Materialkosten werden pauschal zum Honorar hinzugerechnet. Auftragsbezogene Spesen werden nach effektivem Aufwand 1 : 1 dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Fahrten mit dem privaten Auto werden mit 0.70 / km verrechnet. Sämtliche Beträge sind in Schweizer Franken (CHF) und Netto-Beträge.
Die Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat HOFSTIL Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
12. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht dem Angebot entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen (Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw), werden als Autorkorrekturen behandelt und separat verrechnet.
13. Leistungen Dritter
HOFSTIL ist befugt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen. Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Auftraggeber haftet für die Rechnungen Dritter. HOFSTIL tritt ausschliesslich als Vermittlerin und Beraterin und immer im Auftrag des Auftraggebers auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an HOFSTIL zugestellt werden.
14. Gut zur Produktion
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Gut zur Produktion» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das Gut zur Produktion kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt HOFSTIL keine Haftung.
15. Vertragsauflösung
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat der Auftraggeber für sämtliche Kosten aufzukommen, welche bei HOFSTIL bis zum Empfang des Auftragswiderrufes tatsächlich angefallen sind, inkl. Drittkosten.
16. Haftungsbeschränkung
HOFSTIL übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber, ohne besondere schriftliche Vereinbarung, selbst zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verschulden. Jede weitergehende Haftung sowie die Haftung für Hilfspersonen und Dritte ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
17. Mängelrüge
Die von HOFSTIL erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Tagen zu erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die grafischen Arbeiten dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von HOFSTIL unterliegen. Sollte der Auftraggeber mit keinem der präsentierten Konzepte einverstanden sein, obwohl diese den vereinbarten Erfordernissen entsprechen, so ist das Honorar dennoch geschuldet. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von HOFSTIL ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.
Liegt ein Mangel vor und wurde dieser rechtzeitig gerügt, ist der Auftraggeber berechtigt, unentgeltlich Nachbesserung zu verlangen. Der Anspruch auf Wandelung und Minderung wird explizit ausgeschlossen.
18. Recht, Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und HOFSTIL unterliegen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand befindet sich bei den zuständigen Gerichten am Sitz von HOFSTIL. Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Januar 2024